Passwort vergessen?
Sind Sie ein neuer Benutzer? Registrieren Sie sich hier Haben Sie bereits ein Konto? Melden Sie sich hier an.
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
You'll find a list of all your personal items on your My Lawbrary page.Anonymous items will fade out after some days.
Log in or register an account to save your personal items.
vom 4. November 2009 (Stand am 1. Januar 2010)
1 Die Unternehmen entscheiden über den Einsatz von Videogeräten. Nicht überwacht werden darf der Geheimbereich von Personen (Art. 179quater Strafgesetzbuch3).
2 Die Videoüberwachung muss erkennbar gemacht werden.
3 SR 311.0
Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.