Verordnung
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Art. 64 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt, unter Vorbehalt der Absätze 2 und 3, am 1. Januar 2014 in Kraft. 2 Artikel 55 Absatz 3 tritt gleichzeitig mit den Kapiteln 1–5 des HFKG42 in Kraft. 3 Die Artikel 37 und 38 treten gleichzeitig mit den Bestimmungen über die Finanzierung und die Bundesbeiträge nach dem 7. und dem 8. Kapitel HFKG, spätestens jedoch am 1. Januar 2017 in Kraft. 42 SR 414.20 |