Verordnung
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Art. 37 Bemessung, Ausrichtung und Auszahlung 33
1 Die Innosuisse bemisst die Overheadbeiträge aufgrund der von ihr im Kalenderjahr bewilligten Projektbeiträge im Rahmen:
2 Sie legt die Beitragshöhe im Rahmen der Projektgenehmigung fest. 3 Die Auszahlung der Overheadbeiträge erfolgt im Rahmen der Auszahlung der Beiträge für die direkten Forschungskosten. 33 In Kraft seit 1. Jan. 2017. |
