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Art. 10a Verantwortliches Organ und Zweck
1 Der NDA betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Artikel 99 MG das Informatiksystem Militärischer Nachrichtendienst (Ik MND). 2 Das Ik MND dient der Ablage nachrichtendienstlicher Daten und Produkte bis zur Klassifizierungsstufe GEHEIM. |