Verordnung
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Art. 4 Bediente Solarien
Die Betreiberin oder der Betreiber muss für den Betrieb von Solarien der UV-Typen 1, 2 und 4 nach den folgenden Normen2 ausgebildetes Personal einsetzen:
2 Die Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404Winterthur; www.snv.ch. |