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Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)
vom 23. März 2016 (Stand am 1. November 2020)
Art. 20Evaluation
Das Bundesamt für Verkehr überprüft periodisch, ob die Anforderungen dem Stand der Technik anzupassen sind, und schlägt dem UVEK entsprechende Massnahmen vor.