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Verordnung des UVEK
über die technischen Anforderungen an die
behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs
(VAböV)

vom 23. März 2016 (Stand am 1. November 2020)

Art. 20 Evaluation

Das Bun­des­amt für Ver­kehr über­prüft pe­ri­odisch, ob die An­for­de­run­gen dem Stand der Tech­nik an­zu­pas­sen sind, und schlägt dem UVEK ent­spre­chen­de Mass­nah­men vor.