Verordnung des UVEK
über die technischen Anforderungen an die
behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs
(VAböV)

vom 23. März 2016 (Stand am 1. November 2020)


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Art. 21 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ver­ord­nung des UVEK vom 22. Mai 200637 über die tech­ni­schen An­for­de­run­gen an die be­hin­der­ten­ge­rech­te Ge­stal­tung des öf­fent­li­chen Ver­kehrs wird auf­ge­ho­ben.

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