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Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)
vom 23. März 2016 (Stand am 1. November 2020)
Art. 7Besondere Informationen an Haltepunkten für Personen im Rollstuhl
Die rollstuhlgängigen Zu- und Abgänge, die Standorte der mobilen Einstiegshilfen und die Einstiegsstellen auf den Perrons sind deutlich zu signalisieren, soweit dies betrieblich möglich ist.