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Verordnung des UVEK
über die technischen Anforderungen an die
behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs
(VAböV)

Art. 7 Besondere Informationen an Haltepunkten für Personen im Rollstuhl

Die roll­stuhl­gän­gi­gen Zu- und Ab­gän­ge, die Stand­orte der mo­bi­len Ein­stiegs­hil­fen und die Ein­stiegs­stel­len auf den Per­rons sind deut­lich zu si­gna­li­sie­ren, so­weit dies be­trieb­lich mög­lich ist.