Verordnung des VBS
über die Ausbildung der Berufsunteroffiziere der Armee
(VABUA)

vom 7. Dezember 2015 (Stand am 1. Januar 2016)


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Art. 2 Durchführungsort der Ausbildung

Die Aus­bil­dung er­folgt an der Be­rufs­un­ter­of­fi­ziers­schu­le der Ar­mee (BU­SA) so­wie an in- und aus­län­di­schen In­sti­tu­tio­nen.

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