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Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmenvom 17. Dezember 2004 (Stand am 1. Januar 2020)1Dieses Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler. 2Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen. |