Bundesgesetz
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Art. 30b Versicherungsunternehmen, die professionelle Versicherungsnehmer versichern: Abklärungs- und Dokumentationspflicht
Ein Versicherungsunternehmen, das die Erleichterungen nach Artikel 30a in Anspruch nimmt, hat den Status von professionellen Versicherungsnehmern jeweils vor Vertragsabschluss abzuklären und zu dokumentieren. |