Bundesgesetz
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Art. 49 Veröffentlichung von Entscheiden
1 Die FINMA veröffentlicht regelmässig Entscheide betreffend das Versicherungsrecht. 2 Die schweizerischen Gerichte haben der FINMA gebührenfrei eine Kopie aller Urteile auszuhändigen, welche Bestimmungen des Versicherungsvertragsrechts betreffen. |