Verordnung
über die Arzneimittel
(Arzneimittelverordnung, VAM)

Art. 90

1 Die­se Ver­ord­nung tritt un­ter Vor­be­halt von Ab­satz 2 am 1. Ja­nu­ar 2019 in Kraft.

2 Die Ar­ti­kel 37 Ab­sät­ze 2 und 3 so­wie 51 tre­ten am 1. Ja­nu­ar 2020 in Kraft.

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