Verordnung des UVEK
|
Art. 10 Verfahren im Rahmen des Bilanzmanagements
Der Betreiber errichtet für die Nutzung der vom Netzzugang ausgenommenen Kapazität eine Bilanzgruppe oder schliesst sich einer bestehenden Bilanzgruppe an und meldet täglich die genutzte Kapazität bei der nationalen Netzgesellschaft an. |