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Art. 5 Zustellung von Unterlagen
1 Unterlagen betreffend nachrichtendienstliche Aktivitäten zuhanden der Vorsteherin oder des Vorstehers des VBS, des Sicherheitsausschusses des Bundesrats, des Bundesrats oder der Organe der parlamentarischen Oberaufsicht nach Artikel 81 Absatz 1 NDG werden der AB-ND angeboten; diese entscheidet, welche Unterlagen ihr in welchen Abständen zugestellt werden. 2 …3 3 Aufgehoben durch Ziff. II 1 der V vom 27. Okt. 2021, mit Wirkung seit 1. Dez. 2021 (AS 2021 670). |
