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Art. 8 Organisation
1 Die UKI organisiert sich selbst; sie legt ihr Prüfprogramm fest. 2 Sie verfügt über ein Sekretariat; die Mittel dafür stellt das VBS zur Verfügung. 3 Entscheide der UKI bedürfen der Zustimmung der Mehrheit ihrer Mitglieder. |
