Verordnung
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Art. 28 Zulassungsprüfung in Kernkraftwerken
1 Die Reaktoroperateur-Zulassungsprüfung umfasst:
2 Die Schichtchef-Zulassungsprüfung umfasst:
3 Die Pikettingenieur-Zulassungsprüfung umfasst:
4 Das Bestehen der Prüfung der kerntechnischen Grundkenntnisse (Art. 27) ist eine Voraussetzung zur Zulassung zur Reaktoroperateur-Zulassungsprüfung nach Absatz 1. 5 Das ENSI wird beauftragt, die Anforderungen an das Prüfungsverfahren und den Prüfungsinhalt in einer Richtlinie zu regeln.41 41 Fassung gemäss Anhang Ziff. 14 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (SR 732.21). |