Verordnung
des Schweizerischen Heilmittelinstituts
über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und
die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren
(VAZV)

Art. 15 und 1630

30 Auf­ge­ho­ben durch Ziff. I der V des In­sti­tuts­rats vom 7. Sept. 2012, mit Wir­kung seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 5677).

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