Verordnung
des Schweizerischen Heilmittelinstituts
über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und
die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren
(VAZV)

Art. 22 Verzeichnis der Arzneimittel mit befristeter Zulassung

1 Die Swiss­me­dic führt und ver­öf­fent­licht ein Ver­zeich­nis der Arz­nei­mit­tel mit be­fris­te­ter Zu­las­sung.

2 Das Ver­zeich­nis ent­hält fol­gen­de Da­ten:

a.
die Be­zeich­nung des Arz­nei­mit­tels und die Zu­las­sungs­num­mer;
b.
die be­an­trag­te In­di­ka­ti­on;
c.
den oder die Wirk­stof­fe;
d.
den Na­men der Zu­las­sungs­in­ha­be­rin;
e.
das Da­tum der Ver­fü­gung der Zu­las­sung;
f.
das Da­tum des Ab­laufs der Zu­las­sung.
g.
für Tier­arz­nei­mit­tel, die Ziel­tier­art.

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