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Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren (VAZV)
Art. 22Verzeichnis der Arzneimittel mit befristeter Zulassung
1 Die Swissmedic führt und veröffentlicht ein Verzeichnis der Arzneimittel mit befristeter Zulassung.
2 Das Verzeichnis enthält folgende Daten:
a.
die Bezeichnung des Arzneimittels und die Zulassungsnummer;