Art. 27 Besondere Bestimmungen für die vereinfachte Zulassung wichtiger Tierarzneimittel für seltene Krankheiten (Art. 14
Abs. 1 HMG) 54 1 Bei Tierarzneimitteln für Nutztiere sind die Anforderungen nach Artikel 10 AMZV55 vollumfänglich zu erfüllen. 2 Tierarzneimittel, die nach diesem Abschnitt vereinfacht zugelassen wurden, sind von der Möglichkeit der Umwidmung nach Artikel 6 TAMV56 ausgenommen. 54 Fassung gemäss Ziff. I der V des Institutsrats vom 7. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3657). |