Verordnung
des Schweizerischen Heilmittelinstituts
über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und
die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren
(VAZV)

Art. 43 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Ver­ord­nung des Schwei­ze­ri­schen Heil­mit­tel­in­sti­tuts vom 9. No­vem­ber 200181 über die ver­ein­fach­te Zu­las­sung und die Mel­de­pflicht von Arz­nei­mit­teln wird auf­ge­ho­ben.

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