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Verordnung
des Schweizerischen Heilmittelinstituts
über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und
die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren
(VAZV)

Art. 9 Anerkennung von Formularien

Die Swiss­me­dic an­er­kennt ein For­mu­la­ri­um, wenn des­sen Prä­pa­ra­te-Mo­no­gra­fi­en an­er­kannt sind.