Verordnung
über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
(Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 23 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ju­li 2006 in Kraft.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden