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Art. 139 Reisen in Staaten, mit denen die Schweiz keine diplomatischen Beziehungen unterhält
Inhaber und Inhaberinnen eines Diplomaten- oder Dienstpasses müssen für Reisen in Staaten, mit denen die Schweiz keine diplomatischen Beziehungen unterhält, vorgängig eine Ermächtigung bei der DR einholen. |