|
Art. 3 Leistungs- und Verhaltensziele
(Art. 15 BPV) 1 Die Leistungsziele beziehen sich auf die Arbeits- und Projektergebnisse. 2 Die Verhaltensziele beziehen sich auf die Fachkompetenz, die Selbstkompetenz, die Sozialkompetenz und die Führungskompetenz. Ein weiteres Verhaltensziel kann frei gewählt werden. 3 Die vereinbarten Leistungs- und Verhaltensziele werden in Worten oder Prozenten gewichtet. |