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Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK)
(Stand am 1. Januar 2009)732.143.2
vom 9. Juni 2006 (Stand am 1. Januar 2009)
Art. 13Organisation
1 Die Betriebswachen bestehen aus dem Chef oder der Chefin der Betriebswache, den Wachgruppenchefs oder -chefinnen und den Wächtern oder Wächterinnen.
2 Der Chef oder die Chefin der Betriebswache organisiert die Betriebswache und leitet deren Einsatz.
3 Der Wachgruppenchef oder die Wachgruppenchefin führt die Wachgruppe im Schichtdienst nach Auftrag des Chefs oder der Chefin der Betriebswache.
4 Das ENSI legt für jede Kernanlage den minimalen Wachbestand der Betriebswachen pro Schicht fest.6
6 Fassung gemäss Anhang Ziff. 15 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (SR 732.21).