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Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK)
(Stand am 1. Januar 2009)732.143.2
vom 9. Juni 2006 (Stand am 1. Januar 2009)
Art. 20Übergangsbestimmung
Auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betriebswachen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung in einer Kernanlage tätig waren, ist Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a, 2 Buchstabe a und 3 Buchstabe a nicht anwendbar.