Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung
über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen
geschützter Arten
(VCITES)

vom 4. September 2013 (Stand am 1. Januar 2022)

Art. 25 Anerkennungsverfahren

1 Die An­er­ken­nung gilt für die Dau­er von zwei Jah­ren. Das BLV er­neu­ert die An­er­ken­nung von Am­tes we­gen, so­lan­ge die Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sind.

2 Das BLV kann die An­er­ken­nung wi­der­ru­fen, wenn sie miss­bräuch­lich ver­wen­det wird.