Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES)
vom 4. September 2013 (Stand am 1. Januar 2022)
Art. 25Anerkennungsverfahren
1 Die Anerkennung gilt für die Dauer von zwei Jahren. Das BLV erneuert die Anerkennung von Amtes wegen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
2 Das BLV kann die Anerkennung widerrufen, wenn sie missbräuchlich verwendet wird.