|
Art. 30 Sitz und Rechtsstellung
1Sitz und Sekretariat des Beauftragten befinden sich in Bern. 2Das Arbeitsverhältnis des Sekretariats des Beauftragten bestimmt sich nach dem Bundespersonalgesetz vom 24. März 20001 sowie nach dessen Vollzugsbestimmungen.2 3Das Budget des Beauftragten wird in einem besonderen Abschnitt des Budgets der Bundeskanzlei aufgeführt.3 1 SR 172.220.1 |