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Art. 7 Liste der Staaten mit angemessener Datenschutzgesetzgebung
Der Beauftragte veröffentlicht eine Liste der Staaten, deren Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. 1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. Sept. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4993). |