Verordnung
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Art. 5 Funktion 10
1 Der Rat für digitale Transformation und IKT-Lenkung des Bundes (Digitalisierungsrat) ist ein departementsübergreifendes Organ, das die DTI-Delegierte oder den DTI-Delegierten und die Verwaltungseinheiten bei der departementsübergreifenden Koordination der digitalen Transformation und IKT-Lenkung berät. 2 Departemente, welche departementsübergreifende Weisungen zu Fragen der Digitalisierung und IKT-Lenkung erlassen, hören vorgängig den Digitalisierungsrat an. 10 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Sept. 2023, in Kraft seit 1. Nov. 2023 (AS 2023 561). |