Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren

vom 18. Juni 2010 (Stand am 1. Dezember 2019)


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Art. 16 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ja­nu­ar 2011 in Kraft.

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