Verordnung
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Art. 10 Modalitäten
1 Die Zustellung erfolgt über eine anerkannte Zustellplattform. 2 Die Mitteilungen werden im Format PDF/A, die Beilagen im Format PDF übermittelt. 3 Die Mitteilungen werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (Art. 2 Bst. e ZertES17).18 4 Elektronische Kopien von Mitteilungen können mit einem geregelten elektronischen Siegel (Art. 2 Bst. d ZertES) der Behörde versehen werden.19 18 Fassung gemäss Anhang Ziff. II 6 der V vom 23. Nov. 2016 über die elektronische Signatur, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4667). 19 Eingefügt durch Anhang Ziff. II 6 der V vom 23. Nov. 2016 über die elektronische Signatur, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4667). |