Verordnung
über die elektronische Übermittlung
im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie
von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren
(VeÜ-ZSSV)1

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Mai 2013, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 20131535).


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 4 Eingaben

Ein­ga­ben an ei­ne Be­hör­de sind an die Adres­se auf der von ihr ver­wen­de­ten an­er­kann­ten Zu­stell­platt­form zu sen­den.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden