Verordnung
über die elektronische Kriegführung und
die Funkaufklärung
(VEKF)


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Art. 81113

13 Auf­ge­ho­ben durch An­hang Ziff. 5 der V vom 16. Aug. 2017 über die Auf­sicht über die nach­rich­ten­dienst­li­chen Tä­tig­kei­ten, mit Wir­kung seit. 1. Sept. 2017 (AS 2017 4231).

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