Art. 2 Begriffe
1 Die folgenden Ausdrücke bedeuten: - a.
- System: Gesamtheit der Software und der Infrastrukturen, die für die Durchführung von elektronischen Urnengängen verwendet werden;
- b.
- Online-System: Teil des Systems, der zur Stimmrechtsprüfung, zur Abgabe der verschlüsselten Stimme und zur Aufbewahrung der verschlüsselten Stimme verwendet wird;
- c.
- vertrauenswürdiger Systemteil: Teil des Systems, der eine oder mehrere Gruppen von Kontrollkomponenten umfasst; die Vertrauenswürdigkeit dieses Systemteils ergibt sich dadurch, dass Missbräuche auch dann aufgedeckt werden können, wenn nur eine der Kontrollkomponenten einer Gruppe korrekt funktioniert;
- d.
- Kontrollkomponenten: unabhängige Komponenten des Systems, die unterschiedlich ausgestaltet sind, von unterschiedlichen Personen betrieben werden und durch besondere Massnahmen gesichert sind;
- e.
- Systembetreiber: Behörden oder Privatunternehmen, die auf Weisung des Kantons bei einem Urnengang das Online-System betreiben und dieses warten;
- f.
- Betrieb: alle Handlungen mit technischem, administrativem oder rechtlichem Bezug sowie die entsprechenden Führungstätigkeiten eines Kantons, eines Systembetreibers oder einer Druckerei, die für die Durchführung von elektronischen Urnengängen erforderlich sind, einschliesslich der Wartung;
- g.
- Betriebsstellen: die für den Betrieb zuständigen Organisationen oder Organisationseinheiten, wie eine Staatskanzlei, ein Systembetreiber oder eine Druckerei;
- h.
- Prüferinnen und Prüfer: Personen, die im Auftrag des Kantons den korrekten Ablauf des Urnengangs prüfen;
- i.
- Infrastruktur: Hardware, Software von Drittkomponenten nach Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a, Netzwerkelemente, Räumlichkeiten, Services und Betriebsmittel jeglicher Art bei allen Betriebsstellen, die zum sicheren Betrieb der elektronischen Stimmabgabe erforderlich sind;
- j.
- Software: gesamte Implementierung ausgehend vom kryptografischen Protokoll für die vollständige Verifizierbarkeit, die durch die Softwareentwicklerin oder den Softwareentwickler für die elektronische Stimmabgabe vorgenommen wurde;
- k.
- kryptografisches Protokoll: Protokoll mit kryptografischen Sicherheitsfunktionen zur Erreichung der Anforderungen im Anhang Ziffer 2; das kryptografische Protokoll ist in der Modellebene angesiedelt und enthält somit keine direkten Anweisungen für die Implementierung, sondern abstrakte Sicherheitsfunktionen;
- l.
- Benutzerplattform: multifunktionales, programmierbares Gerät, das mit dem Internet verbunden ist und zur Stimmabgabe verwendet wird, wie ein handelsüblicher Computer, ein Smartphone oder ein Tablet;
- m.
- registrierte Stimme: Stimme, die vom vertrauenswürdigen Systemteil als endgültig abgegebene Stimme zur Kenntnis genommen worden ist;
- n.
- Teilstimme:
- 1.
- bei Abstimmungen: Stimme für eine Vorlage, einen Gegenvorschlag
oder eine Stichfrage, - 2.
- bei Wahlen: die Wahl einer Liste oder einer kandidierenden Person;
- o.
- systemkonform abgegebene Stimme:Stimme:
- 1.
- die einer vorgesehenen Art entspricht, einen Stimm- oder Wahlzettel auszufüllen,
- 2.
- die eine Absenderin oder ein Absender endgültig abgegeben hat,
- 3.
- deren verwendeten clientseitigen Authentisierungsmerkmale beziehungsweise deren daraus resultierenden Authentisierungsnachrichten den serverseitigen Authentisierungsmerkmalen entsprechen, die in der Vorbereitungsphase des Urnengangs festgelegt und einer stimmberechtigten Person zugewiesen wurden, und
- 4.
- die unter Verwendung von Authentisierungsmerkmalen abgegeben wird, die nicht bereits für eine andere abgegebene Stimme verwendet wurden, die der vertrauenswürdige Systemteil des Online-Systems bereits registriert hat;
- p.
- clientseitiges Authentisierungsmerkmal: für die einzelnen stimmberechtigten Personen individuell bereitgestellte Information, wie ein PIN, die diese Personen – allenfalls zusammen mit weiteren clientseitigen Authentisierungsmerkmalen – brauchen, um eine Stimme abgeben zu können;
- q.
- serverseitiges Authentisierungsmerkmal: Information, die es – allenfalls zusammen mit weiteren serverseitigen Authentisierungsmerkmalen – braucht, um mithilfe von Authentisierungsnachrichten die Absenderin oder den Absender einer Stimme als stimmberechtigte Person zu authentisieren;
- r.
- Authentisierungsnachrichten: Informationen, die eine Benutzerplattform nach der Eingabe des clientseitigen Authentisierungsmerkmals an das Online-System übermittelt, damit dieses die Absenderin oder den Absender einer Stimme als stimmberechtigte Person authentisiert;
- s.
- Zertifikat: Dokument, das bestätigt, dass ein Prüfobjekt mit einem Referenzrahmen oder einem Standard konform ist;
- t.
- elektronisches Zertifikat: Datensatz, der bestimmte Merkmale von Personen oder Objekten bestätigt, und dessen Authentizität und Integrität durch kryptografische Verfahren geprüft werden können; das elektronische Zertifikat wird hauptsächlich zur Identifizierung und Authentifizierung der Inhaberin oder des Inhabers und zur Verschlüsselung von Nachrichten verwendet;
- u.
- kritische Handlungen und Operationen: Vorgänge, bei denen kritische Daten bearbeitet werden;
- v.
- kritische Daten: Daten, deren Integrität oder Vertraulichkeit für die Erfüllung der Anforderungen an das kryptografische Protokoll massgeblich ist.
2 Im Übrigen gelten die Begriffe im Anhang Ziffer 1.
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