Verordnung
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Art. 20
1 Ortsfeste Anlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäss der Anleitung zur vorgesehenen Verwendung ihrer Bestandteile installiert werden und den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. 2 Die anerkannten Regeln der Technik sind von der Person, welche die Montage durchgeführt hat, zu dokumentieren. Diese Dokumente werden der Eigentümerin oder dem Eigentümer der ortsfesten Anlagen übergeben. 3 Die Eigentümerin oder der Eigentümer muss diese Dokumente so lange aufbewahren, wie die Anlage in Betrieb ist. Sie oder er stellt sie dem BAKOM auf Verlangen zur Verfügung. |