Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)
vom 25. November 2015 (Stand am 1. Januar 2022)
Art. 20
1 Ortsfeste Anlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäss der Anleitung zur vorgesehenen Verwendung ihrer Bestandteile installiert werden und den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
2 Die anerkannten Regeln der Technik sind von der Person, welche die Montage durchgeführt hat, zu dokumentieren. Diese Dokumente werden der Eigentümerin oder dem Eigentümer der ortsfesten Anlagen übergeben.
3 Die Eigentümerin oder der Eigentümer muss diese Dokumente so lange aufbewahren, wie die Anlage in Betrieb ist. Sie oder er stellt sie dem BAKOM auf Verlangen zur Verfügung.