Verordnung
(Verordnung über den freien Personenverkehr, VFP)1

über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation

vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2021)

1 Fassung gemäss Ziff. III 1 der V vom 22. März 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5853).


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 20 Bewilligungserteilung aus wichtigen Gründen

Sind die Vor­aus­set­zun­gen für ei­ne Zu­las­sung zu ei­nem Auf­ent­halt oh­ne Er­werbs­tä­tig­keit nach dem Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men oder dem EFTA-Über­ein­kom­men nicht er­füllt, so kön­nen Auf­ent­halts­be­wil­li­gun­gen EU/EFTA er­teilt wer­den, wenn wich­ti­ge Grün­de es ge­bie­ten.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden