Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung (Verordnung über den freien Personenverkehr, VFP)1
über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation
vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2021)
1 Fassung gemäss Ziff. III 1 der V vom 22. März 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5853).
Art. 24Anordnung der Entfernungs- oder Fernhaltemassnahmen 75
(Art. 5 Anhang I Freizügigkeitsabkommen und Art. 5 Anhang K Anlage 1 EFTA-Übereinkommen)
Die von den zuständigen Behörden des Bundes oder der Kantone jeweils verfügten Entfernungs- oder Fernhaltemassnahmen nach den Artikeln 60–68 AIG gelten für das ganze Gebiet der Schweiz.
75 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Okt. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 20075533).