Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)

vom 15. August 2018 (Stand am 22. Juni 2022)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 11 Erteilung von Visa für kurzfristige Aufenthalte

Ein Vi­sum für einen kurz­fris­ti­gen Auf­ent­halt wird in fol­gen­den Fäl­len er­teilt:

a.
kurz­fris­ti­ger Auf­ent­halt mit oder oh­ne Ar­beits­be­wil­li­gung in der Schweiz;
b.
Ein­rei­se in die Schweiz nach Ar­ti­kel 3 Ab­satz 4.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden