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Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
vom 15. August 2018 (Stand am 22. Juni 2022)
Art. 24Begleitdokumente bei Visumgesuchen für einen längerfristigen Aufenthalt
Das SEM bestimmt die Liste der erforderlichen Dokumente zum Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt erfüllt sind.