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Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)

vom 15. August 2018 (Stand am 22. Juni 2022)

Art. 24 Begleitdokumente bei Visumgesuchen für einen längerfristigen Aufenthalt

Das SEM be­stimmt die Lis­te der er­for­der­li­chen Do­ku­men­te zum Nach­weis, dass die Vor­aus­set­zun­gen für die Er­tei­lung ei­nes Vi­sums für einen län­ger­fris­ti­gen Auf­ent­halt er­füllt sind.