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Art. 34g Abschluss internationaler Verträge im Zusammenhang mit dem Beschluss
Nr. 1105/2011/EU 141 Das SEM ist zuständig für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen zur Übernahme von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission, welche die Liste der visierfähigen Reisedokumente, die zum Überschreiten der Aussengrenzen berechtigen, erstellen oder aktualisieren und die gestützt auf den Beschluss Nr. 1105/2011/EU142 erlassen wurden, sofern sie völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite im Sinne von Artikel 7a RVOG143 darstellen. 141 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Sept. 2023, in Kraft seit 15. Okt. 2023 (AS 2023 549). 142 Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 4 Bst. k. |