Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)

Art. 70 Übergangsbestimmung

Ver­fah­ren, die bei In­kraft­tre­ten die­ser Ver­ord­nung hän­gig sind, wer­den nach neu­em Recht fort­ge­führt.