Verordnung
über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation
(Verordnung über den freien Personenverkehr, VFP)1

vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. April 2023)

1 Fassung gemäss Ziff. III 1 der V vom 22. März 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5853).


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Art. 20 Bewilligungserteilung aus wichtigen Gründen

Sind die Vor­aus­set­zun­gen für ei­ne Zu­las­sung zu ei­nem Auf­ent­halt oh­ne Er­werbs­tä­tig­keit nach dem Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men oder dem EFTA-Über­ein­kom­men nicht er­füllt, so kön­nen Auf­ent­halts­be­wil­li­gun­gen EU/EFTA er­teilt wer­den, wenn wich­ti­ge Grün­de es ge­bie­ten.

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