Im Betreibungsbuch werden sämtliche Betreibungen jeder Art in der Reihenfolge des Eingangs des Betreibungsbegehrens eingetragen. Die Kolonnen werden wie folgt ausgefüllt:
Fortlaufende Nummer; darunter, durch einen Anfangsbuchstaben bezeichnet, die Art der Betreibung. Es bezeichnet:
- F:
- die Betreibung auf Faustpfandverwertung;
- G:
- die Betreibung auf Grundpfandverwertung;
- W:
- die Wechselbetreibung;
kein Anfangsbuchstabe: die Betreibung auf Pfändung oder Konkurs.
Name des Schuldners, des Gläubigers und seines allfälligen Bevollmächtigten.
Betrag der Forderung, nebst Höhe des Zinsfusses, Anfang und Ende des Zinsenlaufs und Betrag der Zinsen.
Gebühren. Eingetragen wird auf der ersten Zeile mit I die Summe der Gebühren bis und mit Zustellung des Zahlungsbefehls an den Gläubiger; auf der zweiten Zeile mit II die Summe der aus der Pfändung erwachsenden Gebühren. Die Verwertungsgebühren werden hier (mit III) nur aufgeführt, wenn die Verwertung kein Ergebnis erzielt; andernfalls werden sie auf dem Verwertungsprotokoll direkt in Abzug gebracht.
Kostenvorschüsse. Werden die Kosten in laufender Rechnung mit dem Gläubiger verrechnet, so wird statt einer Summenangabe das Wort «Konto» eingetragen.
Datum des Eingangs des Betreibungsbegehrens.
Datum der Absendung und Zustellung des Zahlungsbefehls; durch Bruchzahl zu bezeichnen, wenn beide Daten nicht zusammenfallen.
Datum des Rechtsvorschlags, wenn ein solcher erfolgt ist. Bei Bestreitung nur eines Teils der Forderung, Angabe des bestrittenen Betrags.
Datum der Übersendung des Zahlungsbefehls an den Gläubiger.
Datum der provisorischen Rechtsöffnung.
Datum der definitiven Rechtsöffnung.
Datum des Eingangs des Begehrens um Fortsetzung der Betreibung.
Auf der ersten Zeile, in Bruchzahl: Datum der Anzeige und des Vollzugs der Pfändung (α).
Auf den folgenden Zeilen: Daten der Pfändungsergänzungen. Datum des Eingangs der Verwertungsbegehren. Wird das Begehren zurückgezogen, so wird das Datum gestrichen; wird ein neues Begehren gestellt, so wird das Datum daruntergesetzt (β).
Datum des Verfalls der letzten Rate im Falle einer Aufschubsbewilligung.
Darunter: Das Datum des Erlöschens der Aufschubsbewilligung, wenn diese wegen nicht rechtzeitiger Zahlung einer Rate dahinfällt ().
Datum der Versteigerung. Betrag des etwaigen Ausfalles bei Pfandsteigerung ().
Datum der Übersendung der Konkursandrohung.
Angabe der Art der Erledigung der Betreibung, durch einen Anfangsbuchstaben:
Es bedeuten:
- DB
- =Durchführung mit voller Befriedigung.
- DV
- =Durchführung mit gänzlichem oder teilweisem Verlust.
- Z
- =Erlöschen durch Zahlung des Schuldners an das Betreibungsamt.
- E
- =Erlöschen aus andern Gründen (Abstellung durch den Gläubiger
oder Verjährung). - T
- =Teilnahme weiterer Gläubiger an der Pfändung und zwar:
TB mit voller Befriedigung.
TV mit gänzlichem oder teilweisem Verlust - K
- =Konkurs.
Angabe der Seite des Kassabuchs.
Wenn mehrere Gläubiger an der Pfändung teilnehmen: Angabe der betreffenden Seite des Gruppenbuchs. In diesem Falle werden für den ersten Pfändenden die Rubriken β–, für die Teilnehmer die Rubriken α– leer gelassen und durchgestrichen.