Verordnung
über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu
verwendenden Formulare und Register
sowie die Rechnungsführung
(VFRR)

vom 5. Juni 1996 (Stand am 1. Januar 2016)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 7

Die zur glei­chen Be­trei­bung oder Grup­pe ge­hö­ri­gen For­mu­la­re sind zu­sam­men auf­zu­be­wah­ren.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden