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Art. 40h Vertraulichkeit
Personen, die mit der Installation, der Wartung, dem Betrieb, der Auswertung und der Löschung von Aufzeichnungen des AVRE befasst sind, haben alle daraus gewonnenen Informationen und Randdaten, insbesondere Aussagen und Inhalte aus Abhörungen, vertraulich zu behandeln. |